Haushaltshilfe

Pflegebedürftigkeit stellt Betroffene und Pflegende vor plötzliche und große Aufgaben. Die meisten dieser Aufgaben haben mit dem Alltag und dem eigenen Haushalt zu tun. Haushaltshilfe ist damit meist der Schlüssel, um den Alltag neu organisieren zu können. Vielen ist nicht bewusst, dass ihnen genau dafür neben dem Pflegegeld finanzielle Unterstützung zusteht: abhängig vom jeweiligen Pflegegrad bis zu 3.918 Euro im Jahr.

Wie können wir Ihnen Helfen?

Hinter dem Begriff „Pflegebedürftigkeit“ kann vieles stehen – auch eine nur vorübergehende Einschränkung, beispielsweise nach einer Operation oder durch eine schwere Erkrankung. Auch in diesen Fällen kann Haushaltshilfe in Anspruch genommen werden. Dazu wird lediglich eine ärztliche Verordnung nach §38 SGB V benötigt, für die sich die Betroffenen an ihren Arzt oder den Sozialdienst des Krankenhauses wenden. Eine solche Verordnung führt die Art der gesundheitlichen Probleme auf, nennt die vorhandenen Einschränkungen und weist die Dauer, den Umfang sowie die Art der Hilfe aus. Mit der Verordnung wenden Sie sich an einen Haushaltshilfe- oder Pflegedienst. In aller Regel übernehmen diese Spezialisten dann die nächsten Schritte für Sie, d.h.

  • sie kümmern sich um eine Kostenübernahme-Genehmigung der Krankenkasse,
  • sprechen die einzelnen Leistungen persönlich mit Ihnen in einem Beratungsgespräch ab
  • und sichern eine zuverlässige Übernahme aller festgelegten Aufgaben.

Diese Haushaltshilfe ist kostenlos in dem Sinne, dass die Leistungserbringer Ihnen keine Rechnung schreiben, sondern direkt mit den Pflegekassen abrechnen.

Und was können wir
konkret für Sie tun?

Die einzelnen Leistungen, die Sie im Beratungsgespräch mit dem Haushaltshilfe- oder Pflegedienst vereinbart haben, können sehr unterschiedlich sein. Aufgaben können vollständig übernommen werden – oder die Betroffenen werden lediglich unterstützt und begleitet. Die Maßnahmen richten sich ganz nach dem individuellen Bedarf und können vieles enthalten, unter anderem

das Erledigen von Einkäufen,

einen Getränkeservice,

das Putzen der Wohnung,

das Beziehen von Betten,

das Kochen,

das Waschen und ggf. Bügeln der Wäsche,

die Übernahme von Erledigungen aller Art,

gemeinsame Spaziergänge,
u.v.a.m.

Leistung Preis

Stundensatz über die Pflegekasse

34,50 €

Stundensatz bei ärztlicher Verordnung

38,50 €

Stundensatz Privatzahler ohne Pflegegrad

38,50 €
Zusatzstunden mit Pflegegrad Bonusprogramm

Haushaltsauflösung

auf Anfrage

Büro- oder Treppenhausreinigung

Auf Anfrage

Ihr Antrag ganz einfach

Um Leistungen aus der Pflegekasse zu beziehen, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Die entsprechenden Formulare erhält man meist problem- und formlos über seine eigene Krankenkasse. Den umfangreichen Antrag korrekt auszufüllen, das ist schon eher ein Problem, aber auch hier bieten die Haushaltshilfe- oder Pflegedienste professionelle Unterstützung. Nach Eingang des Antrags schickt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst, der sich vor Ort im Gespräch ein Bild der Situation macht, die Angaben überprüft und den Pflegegrad festlegt.

Pflegegrad Punkte

Pflegegrad 1

12,5 bis unter 27 // geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2

27 bis unter 47,5 // erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

Pflegegrad 3

47,5 bis unter 70 // schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Pflegegrad 4 70 bis unter 90 // schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

Pflegegrad 5

90 bis 100 //schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Es gibt fünf Pflegegrade, die alle Schritte abdecken: von einer nur geringen Beeinträchtigung bis zur völligen Unfähigkeit, sich zu bewegen und den eigenen Tagesablauf weiter zu meistern.

Gegen die Bewertung durch die Pflegekasse kann Widerspruch eingelegt werden, der Pflegegrad wird aber auch in regelmäßigen Abständen kontrolliert und neuen Gegebenheiten angepasst.

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