Für mehr Bewegungsfreiheit
in den eigenen vier Wänden

Ein Treppenlift stellt sowohl Bewegungsfreiheit als auch Lebensqualität zu einem großen Teil wieder her. Für viele Menschen ist er ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstbestimmtheit und Freiheit. Die Installation eines Treppenlifts bedeutet häufig, dass Pflegebedürftige weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld leben können.

Doch Treppenlift ist nicht gleich Treppenlift. Es gibt sowohl Sitzlifte für einzelne Personen als auch Plattformen oder Hebebühnen für Rollstühle. Diese können innen oder außen angebracht werden, also entweder im Haus oder am Haus. Bei der Wahl des richtigen Lifts ist auch entscheidend, ob die Treppe gerade ist oder kurvig oder ob es andere Hindernisse gibt. Je nachdem, welche Art von Treppenlift benötigt wird, fallen die Kosten ganz unterschiedlich aus. Es ist deshalb wichtig, sich ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren.

Was ist zu beachten:

Die Krankenkasse dient als Ansprechpartner für alle Belange, die die Gesundheit und damit auch die eigene Mobilität betreffen. Inwieweit die Krankenkasse die Anschaffung von einem Treppenlift bezuschusst, hängt von einer einzigen Voraussetzung ab: Es muss beim Antragssteller ein Pflegegrad vorliegen. Kontaktieren Sie am besten vor der Anschaffung eines Treppenlifts Ihre Krankenkasse und informieren Sie sich über die aktuellen Voraussetzungen in Ihrem Pflegegrad und Möglichkeiten einer Bezuschussung bzw. Kostenübernahme seitens der Krankenkasse.

Finanzierung, Zuschüsse & Fördermittel für den Treppenlift

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 Euro Zuschuss für Treppenlifte. Eine Voraussetzung ist ein vorhandener Pflegegrad 1. Für den Zuschussantrag fordert die Pflegekasse mindestens einen Kostenvoranschlag. Stellen Sie den Antrag unbedingt VOR dem Kauf. Die rückwirkende Bezuschussung ist kompliziert und selten erfolgreich, da die Notwendigkeit des Einbaus im Nachhinein kaum nachweisbar ist.

Auch Personen ohne Pflegegrad haben die Möglichkeit, Zuschüsse zu erhalten. Die KfW-Bank fördert barrierereduzierende Umbauten mit bis zu 6.250 Euro. Für den Antrag benötigen Sie ebenfalls Kostenvoranschläge. Die Fördermittel der Pflegekasse und der KfW-Bank sind nicht miteinander kombinierbar. In Ausnahmefällen gewährt die Krankenkasse einen Zuschuss als ergänzende Leistung zur Rehabilitation. Wenden Sie sich hierzu direkt an Ihre Krankenkasse.

Außerdem können Sie eventuelle Eigenanteile steuerlich absetzen. In der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ Ihrer Steuererklärung können Sie bis zu 4.000 Euro absetzen. Der Eigenanteil wird in der Zeile „Behinderungsbedingte Aufwendungen (z. B. Umbaukosten)“ vermerkt. Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Finanzierung benötigen, kommen auch regionale Fördermittel in Frage. Unsere Beratung sucht Ihnen gerne geeignete Förderprogramme heraus.

Mit Pflegegrad erhalten Sie einen Zuschuss von 4.000 Euro von der Pflegekasse.

Die KfW-Bank vergibt auch ohne Pflegegrad Zuschüsse von bis zu 6.250 Euro.

Eigenanteile sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.

Kostenübernahme
durch die Krankenkasse

Streng genommen bezahlt nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse den Zuschuss für den Treppenlift. Pflegekassen sind in Deutschland den Krankenkassen angegliedert. Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Das bedeutet, dass jeder, der in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, automatisch auch Mitglied der angegliederten Pflegekasse ist.

Aber nicht jeder, der Mitglied der Pflegekasse ist, hat auch Anspruch auf den Zuschuss. Hier gilt der Grundsatz:

Es muss ein Pflegegrad vorhanden sein. Außerdem muss der Versicherte in einer häuslichen Umgebung gepflegt werden, um Anspruch auf den Zuschuss erheben zu können. Wenn kein Pflegegrad vorliegt, sollte dieser unbedingt beantragt werden. Denn bereits ab Pflegegrad 1 wird der Zuschuss gewährt.

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