Haushaltshilfe
Wie können wir Ihnen Helfen?
Hinter dem Begriff „Pflegebedürftigkeit“ kann vieles stehen – auch eine nur vorübergehende Einschränkung, beispielsweise nach einer Operation oder durch eine schwere Erkrankung. Auch in diesen Fällen kann Haushaltshilfe in Anspruch genommen werden. Dazu wird lediglich eine ärztliche Verordnung nach §38 SGB V benötigt, für die sich die Betroffenen an ihren Arzt oder den Sozialdienst des Krankenhauses wenden. Eine solche Verordnung führt die Art der gesundheitlichen Probleme auf, nennt die vorhandenen Einschränkungen und weist die Dauer, den Umfang sowie die Art der Hilfe aus. Mit der Verordnung wenden Sie sich an einen Haushaltshilfe- oder Pflegedienst. In aller Regel übernehmen diese Spezialisten dann die nächsten Schritte für Sie, d.h.
- sie kümmern sich um eine Kostenübernahme-Genehmigung der Krankenkasse,
- sprechen die einzelnen Leistungen persönlich mit Ihnen in einem Beratungsgespräch ab
- und sichern eine zuverlässige Übernahme aller festgelegten Aufgaben.
Diese Haushaltshilfe ist kostenlos in dem Sinne, dass die Leistungserbringer Ihnen keine Rechnung schreiben, sondern direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
Und was können wir
konkret für Sie tun?
das Erledigen von Einkäufen,
einen Getränkeservice,
das Putzen der Wohnung,
das Beziehen von Betten,
das Kochen,
das Waschen und ggf. Bügeln der Wäsche,
die Übernahme von Erledigungen aller Art,
gemeinsame Spaziergänge,
u.v.a.m.
Leistung | Preis |
Stundensatz über die Pflegekasse |
34,50 € |
Stundensatz bei ärztlicher Verordnung |
38,50 € |
Stundensatz Privatzahler ohne Pflegegrad |
38,50 € |
Zusatzstunden mit Pflegegrad | Bonusprogramm |
Haushaltsauflösung |
auf Anfrage |
Büro- oder Treppenhausreinigung |
Auf Anfrage |
Ihr Antrag ganz einfach
Um Leistungen aus der Pflegekasse zu beziehen, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Die entsprechenden Formulare erhält man meist problem- und formlos über seine eigene Krankenkasse. Den umfangreichen Antrag korrekt auszufüllen, das ist schon eher ein Problem, aber auch hier bieten die Haushaltshilfe- oder Pflegedienste professionelle Unterstützung. Nach Eingang des Antrags schickt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst, der sich vor Ort im Gespräch ein Bild der Situation macht, die Angaben überprüft und den Pflegegrad festlegt.
Pflegegrad | Punkte |
Pflegegrad 1 |
12,5 bis unter 27 // geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 2 |
27 bis unter 47,5 // erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten |
Pflegegrad 3 |
47,5 bis unter 70 // schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten |
Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 // schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten |
Pflegegrad 5 |
90 bis 100 //schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Es gibt fünf Pflegegrade, die alle Schritte abdecken: von einer nur geringen Beeinträchtigung bis zur völligen Unfähigkeit, sich zu bewegen und den eigenen Tagesablauf weiter zu meistern.
Gegen die Bewertung durch die Pflegekasse kann Widerspruch eingelegt werden, der Pflegegrad wird aber auch in regelmäßigen Abständen kontrolliert und neuen Gegebenheiten angepasst.
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