Es gibt Ereignisse im Leben, auf die man sich vorbereiten kann – und es passieren solche, die aus heiterem Himmel geschehen. Ein Pflegefall beispielsweise trifft die Angehörigen fast immer unerwartet. Plötzlich wird Pflege umgehend notwendig und die Organisation der Pflege wird zur psychischen und finanziellen Herausforderung. Das sollten Sie zum Thema Pflege wissen:
So viele Menschen trifft es
50% der Männer und zwei von drei Frauen in Deutschland werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Einer aktuellen YouGov-Umfrage zufolge sind 66% der Menschen in Deutschland mit dem Thema Pflege bereits direkt oder indirekt in Kontakt gekommen.
Und so wenige haben sich abgesichert
Das Thema Pflege sollte also bei den Menschen tagtäglich präsent sein. Tatsächlich aber schieben weit über 40% der Befragten eine Beschäftigung damit vor sich her. Als gut abgesichert für den eigenen Pflegefall betrachten sich der Umfrage zufolge sogar nur 18%.
Der Pflegefall tritt ein: erste Infos im Internet
Tritt der Pflegefall ein, gibt es schnell wichtige Fragen zu klären: Wie ist der Pflegealltag am besten zu organisieren? Kann der/die Pflegebedürftige in der gewohnten Umgebung bleiben? Können Angehörige die Pflege übernehmen? Welches Pflegeheim ist geeignet? Wie lässt sich Pflege finanzieren? Erste Antworten auf diese und andere Fragen bieten Ihnen Pflegeportale im Internet.
Anspruch auf Pflegeberatung nutzen
Zusätzlich sollte man auch seinen gesetzlichen Anspruch nutzen und sich bei einer örtlichen Pflegeberatungsstelle informieren. Diese Stellen bieten Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um die Organisation der Pflege und um Leistungsansprüche.
Häusliche Betreuung als große Herausforderung
Fällt die Entscheidung zugunsten einer häuslichen Pflege durch die Angehörigen, stehen diese vor großen körperlichen und seelischen Herausforderungen. Der Alltag des pflegenden Partners oder der Partnerin gestaltet sich komplett neu, betreuende Kinder müssen ihren Beruf und oft genug auch ihre Partnerschaft umorganisieren.
Die Pflegegrade bestimmen den Pflegebedarf
Finanzielle Hilfe erleichtert die ambulante und stationäre Betreuung von Pflegebedürftigen. Welche Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährt werden, ist abhängig vom Pflegegrad. Die Spanne reicht von Pflegegrad 1 – einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – bis hin zu Pflegegrad 5 – der schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Informationen zu einer privaten Pflegezusatzversicherung gibt es beispielsweise im Internet.
Die Begutachtung
Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse beziehungsweise -versicherung eingegangen ist, wird eine qualifizierte Begutachtung beauftragt. Der Gutachter stellt bei einem Hausbesuch die Pflegebedürftigkeit fest und gibt eine Empfehlung zur Einstufung in einen Pflegegrad. Dabei werden körperliche, geistige wie auch psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst. Wird der Antrag abgelehnt oder ist man mit der Einstufung unzufrieden, muss innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden.